swapwork ist als Beratungsunternehmen beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) gelistet. Unternehmen können unsere Beratungsleistungen über das Förderprogramm „Förderung unternehmerischen Know-hows“ bezuschussen lassen.
Auf dieser Seite finden Sie eine Übersicht, wer förderfähig ist, wie hoch die Förderung ausfällt und welche Schritte nötig sind, um die BAFA-Förderung in Anspruch zu nehmen.
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Die BAFA-Förderung richtet sich an kleine und mittlere Unternehmen (KMU), die externe Beratungsleistungen in Anspruch nehmen möchten. Gefördert werden Beratungen zu wirtschaftlichen, organisatorischen, personellen oder strategischen Fragestellungen.
Die Förderung erfolgt in Form eines Zuschusses zu den Beratungskosten. Der Zuschuss wird nach Abschluss der Beratung direkt an das Unternehmen ausgezahlt. Die offizielle Beschreibung des Programms finden Sie auf der Website des BAFA.
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Förderfähig sind Unternehmen,
Nicht gefördert werden unter anderem reine Rechts-, Steuer- oder Versicherungsberatungen sowie Leistungen, bei denen ein Eigeninteresse des Beratungsunternehmens besteht.
Gerne klären wir im Vorfeld gemeinsam, ob Ihr Unternehmen die Voraussetzungen erfüllt.
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Die Förderung bezieht sich auf die Netto-Beratungskosten.
Pro Unternehmen können mehrere Beratungen gefördert werden. Die genaue Anzahl ist zeitlich begrenzt und abhängig von den aktuell geltenden BAFA-Richtlinien.
Die Beratung darf erst nach Antragstellung und Erhalt des Informationsschreibens beginnen.
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Als BAFA-gelistetes Beratungsunternehmen können wir Beratungen zu Themen durchführen, die auf die nachhaltige Entwicklung und Stabilisierung Ihres Unternehmens abzielen.
Dazu zählen unter anderem die Beratung zu:
Die konkrete Ausgestaltung der Beratung wird individuell vereinbart und im BAFA-Antrag beschrieben.
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Der Förderprozess folgt festen Schritten:
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swapwork begleitet Sie nicht nur inhaltlich in der Beratung, sondern unterstützt Sie auch im Förderprozess.
Das umfasst:
Die Verantwortung für Antragstellung und Auszahlung liegt beim Unternehmen. Wir sorgen dafür, dass der Prozess nachvollziehbar und gut vorbereitet ist.
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Alle verbindlichen Informationen, Richtlinien und Antragsformulare stellt das BAFA selbst zur Verfügung. Die aktuelle Programmübersicht sowie das Online-Antragsportal finden Sie direkt beim BAFA. Bitte beachten Sie, dass ausschließlich die Angaben des BAFA verbindlich sind.
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Wenn Sie prüfen möchten, ob eine Förderung für Ihr Unternehmen in Frage kommt, sprechen Sie uns gerne an. In einem unverbindlichen Gespräch klären wir gemeinsam, ob und in welcher Form eine BAFA-geförderte Beratung in Frage kommt.
Ihre Ansprechpartnerin für BAFA-Förderungen
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Systemische Beraterin (SG)
Prozessbegleiterin und Moderatorin
Dozentin, Trainerin (BDVT) und OKR-Coach
Themen:
Vision, Mission & Werte, Zusammenarbeit im Team,
Kommunikation & Methoden, Diversity, Equity & Inclusion
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